Kirchenvorstand

Vorsitzender:
P. Manfred Hösl SJ (Pfarrer)
030 – 326 713 14
pfarrer@sanktcanisius.de

Stellv. Vorsitzende des Kirchenvorstands:
Christiane Bünemann-Buschmann

Der Kirchenvorstand sorgt dafür, dass das Vermögen der Kirchengemeinde ordnungsgemäß verwaltet, weder gemindert noch in seinem Zweck entfremdet, vielmehr in jeder Hinsicht gesichert, in gutem Zustand erhalten und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten genutzt wird. (§ 1 der Geschäftsanweisung für die Arbeit der Kirchenvorstände im Erzbistum Berlin vom 1.1.2007)
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehören insbesondere die Feststellung des Haushaltsplanes, die Prüfung der Jahresabrechnung, Bestellung der Rendanten und Beschlussfassungen zu Dienst- und Werkverträgen und Vermögensveränderungen.
Zum Vermögen der Kirchengemeinde gehören die in ihrem Eigentum stehenden unbeweglichen und beweglichen Sachen und Guthaben, ferner Erträge von pfarreigenen Festen, Sammlungen und Veranstaltungen. (§ 2 des kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes vom 1.1.2007)
Der Pfarrei St. Canisius gehören die Grundstücke und Gebäude (Kirche, Kindergarten und Gemeindesaal) an der Witzlebenstr. 27-29.
Dem Kirchenvorstand von St. Canisius gehören derzeit acht jeweils für acht Jahre gewählte Mitglieder an. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus und erfolgt eine Neuwahl.
Die letzte Wahl war im November 2019.

Derzeitige Mitglieder sind:

  • P. Manfred Hösl SJ, Pfarrer und Vorsitzender
  • Christiane Bünemann-Buschmann (stellvertretende Vorsitzende, gewählte Vertreterin des KV im PGR)
  • Guido Galecki
  • Heinrich Mathew
  • Peter von Matuschka
  • Jürgen Minke
  • Hermann Möllers
  • Hajo Schulze
  • Benjamin Stiegert
  • Regina Galecki (gewählte Vertreterin des PGR, ohne Stimmrecht)